Fragen zur Abrechnung

Bei der Bauabrechnung können u.a. von uns nachfolgende Mitwirkungen sichergestellt werden:

    • Plausible Preisaufschlüsselung, z.B. im Nachhinein aufgeschlüsselte Urkalkulation für die Abrechnung von gekündigten Verträgen
    • Korrekte Abrechnungen nach VOB/C oder anderen werkvertraglich vereinbarten Abrechnungsvereinbarungen
    • Prüfung von Schlussrechnungen
    • Ausgleichsberechnungen bei erheblichen Mengenveränderungen sowie diverse weitere Leistungen

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