Nachtragsverhandlung

In den Nachtragsgesprächen werden die Nachtragsforderungen dem Grunde und der Höhe nach durchgesprochen. Ziel soll es sein, den Auftraggeber rechtzeitig über mögliche Vertragsabweichungen zu informieren und gemeinsam die Konsequenzen zu erörtern. So soll es auch möglich sein, durch ein frühzeitiges Handeln die Kosten und Auswirkungen auf den Bauablauf zu optimieren. Gleichzeitig soll aber auch eine Handlungssicherheit bei beiden Vertragspartnern geschaffen werden. Weiterhin sollen bei eingereichten Nachtragsangeboten die inhaltliche Vollständigkeit und Prüfbarkeit festgestellt und dem Auftragnehmer Gelegenheit gegeben werden, erste notwendige Ergänzungen nachzuliefern.

Es wird auch eine erste und unverbindliche Einschätzung zu den angekündigten Nachtragsforderungen abgegeben werden.

In den Nachtragsverhandlungen werden nach der Nachtragsprüfung unklare technische Sachverhalte erläutert, Unklarheiten in der Nachweisführung erörtert und eine abschließende monetäre Regelung herbeigeführt. Sinnvoll kann es sein, hierüber ein Protokoll zu erstellen. Auch die oftmals noch formalen Beauftragungen von Nachträgen werden ausgesprochen und unterschrieben.

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